Ein 40-Jähriger ist wegen zweifachen Mordversuchs und absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 40-Jähriger ist wegen zweifachen Mordversuchs und absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vorgeworfen war dem Mann ursprünglich dreifacher Mordversuch, in einem Fall verwarfen die Geschworenen, dass es sich um ein vorsätzliches, versuchtes Tötungsdelikt handelte. Die Laienrichter werteten die dritte Attacke als absichtlich schwere Körperverletzung. Zudem muss er den drei Opfern mehr als 14.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige meldete volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.
Der Wiener ist eigentlich gelernter Kellner und hätte im vergangenen September einen Kurs zur Umschulung absolvieren sollen, weil er aufgrund seiner Alkohol- und Drogensucht in der Vergangenheit immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geriet. „Im Gastgewerbe arbeiten war aufgrund meiner Alkoholsucht nicht mehr möglich“, sagte er dem Schwurgericht . Er trinke nicht täglich, auch nicht zu Hause, aber wenn er fortgehe „leider sehr viel“.
Zu später Stunde kam auch ein Freund hinzu, der dann irgendwann sein Handy vermisste. Daraufhin starteten die beiden eine Suchaktion, wobei auch das Licht in dem Lokal aufgedreht wurde. Eine Partie am Nebentisch wurde nach dem Verbleib des Telefons befragt. Dabei dürfte es zu einer Diskussion zwischen den beiden Wienern und der Gruppe Serben in dem Lokal gekommen sein.
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