Der Autor machte sich im Artikel über einen russischen Soldaten, der durch eine Explosion zerfetzt wurde, lustig.
Die „Kronen Zeitung“ hat nach Auffassung des Presserats mit einem Video, das die Tötung eines russischen Soldaten zeigt, gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen.
Konkret wurde der Persönlichkeitsschutz des Getöteten missachtet, womit ein Eingriff in die Menschenwürde vorliege. An der Veröffentlichung lasse sich kein legitimes Informationsinteresse erkennen. Vielmehr sollte der Voyeurismus und das Sensationsinteresse gewisser User befriedigt werden. Das Video war in einen Artikel mit dem Titel „Russischer Soldat spaziert als “Pinguin' an Front“ eingebettet.
Darin ist explizit zu sehen, wie ein getarnter Soldat durch eine Explosion zerfetzt wird. Soldaten würden zwar bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten weniger Persönlichkeitsschutz genießen, doch auch bei ihnen sei der Moment des Todes besonders geschützt, merkte der Senat 1 des Presserats in einer Aussendung an. Der Artikel sei nicht dazu verwendet worden, an die Schrecken des Krieges zu erinnern. Der Autor habe sich vielmehr über den Getöteten ein wenig lustig gemacht.
Aufgrund seiner Tarnkleidung wird er als „Pinguin“ bezeichnet, der „herumgewatschelt“ sei. Der Presserat fordert die „Krone“ auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Die Zeitung erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Selbstkontrollorgans der Branche allerdings nicht an.
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