Eigentümer aus Diepholz hatten sich dagegen gewehrt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Geklagt hatten die Eigentümer eines Einfamilienhauses aus Diepholz. In ihrem Vorgarten hatten sie zwei Kiesbeete mit einer Fläche von rund 50 Quadratmetern angelegt. Nur vereinzelt wuchsen dort Pflanzen. Die Stadt erließ dagegen eine baurechtliche Verfügung wegen eines Verstoßes gegen die niedersächsische Bauordnung.
Der Biologe und Botaniker Ulf Soltau weist im Gespräch auf die Probleme hin, die durch Schotter- und Steingärten entstehen.
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