Im oberen Teil des Stadtgrabens wurde ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge – mit wenigen Ausnahmen – eingeführt.
Im oberen Teil des Stadtgrabens wurde ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge – mit wenigen Ausnahmen – eingeführt.
Das Fahrverbot im nördlichen Teil des Stadtgrabens ab der Kreuzung mit der Alauntalstraße gilt für alle Autos und Motorräder mit Ausnahme von Anrainern und für die landwirtschaftliche Nutzung. Unter Anrainer fallen auch jene, für die der Stadtgraben die kürzeste Straßenverbindung zu ihrem Ziel darstellt. Die neue Regelung ist ein weiterer Schritt zum Ziel, den Autoverkehr die Altsadt verkehrsberuhigt zu gestalten.
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