Seit Einführung des neuen Kopftuchverbotes haben sich in Wien und Niederösterreich zahlreiche Verfahren gestartet, die erste Kontroversen an Schulen schaffen.
Das neue Kopftuchverbot an österreich ischen Schulen hat bereits in wenigen Wochen nach seiner Einführung erste juristische Verfahren ausgelöst. In der Hauptstadt waren so weit 55 Meldungen an die Bildungsdirektion weitergeleitet worden, was vor allem im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus mit 14 sowie in Floridsdorf mit elf Fällen auftritt.
Diese Zahl ist zwar noch keine Anzeichen für eine weitreichende radikale Bewegung, denn laut den Behörden handelt es sich vor allem um Fälle, bei denen ältere Schülerinnen selbst gegen das Legalisierte vorgehen. Im Gegensatz dazu wurden die Anträge nicht automatisch an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet, sondern zunächst an die Schulleitungen, die die betroffenen Schülerschaft beraten und die Eltern über die Regelungen informieren sollen.
Die Regelung, die seit Beginn des Schuljahres wirksam ist, verbietet Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs, das laut der Definition des Gesetzgebers das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt. Der erste Schritt bei einem Verstoß besteht darin, ein Gespräch mit der betroffenen Schülerin zu führen. Wenn das Kopftuch danach noch vorhanden bleibt, wird die Schulleitung in die Lage versetzt, die weitere Vorgehensweise zu bestimmen, was meistens die Einleitung eines formellen Verfahrens beinhaltet.
Die Schülerinnen werden über die gültigen Vorgaben und die dahinterstehende Absicht informiert, sodass sie verstehen, wohin ihr Handeln führt. Sollte die Schülerin anschließend weiterhin verformt zum Unterricht erscheinen, ist die Schulleitung dazu verpflichtet, den Fall an die Bildungsdirektion zu übergeben. In Wien wurde den Behörden bereits mehrfach mitgeteilt, dass Schülerinnen trotz der Gespräche veriflicht Kopftücher tragen.
Dort haben sich die Zuständigkeiten klar strukturiert: Erstdurchführen wird ein Gespräch mit der Schülerin, anschließend erfolgt eine Beratung bei der Schulleitung und schließlich die Überleitung an die Bildungsdirektion. Diese Mehrstufigkeit soll sicherstellen, dass jede Partei - Schule, Eltern und Betroffene - ihre Verantwortung wahrnimmt und die Regelung respektiert wird.
In Niederösterreich zeigt das Verfahren bereits einen fortgeschritteneren Stand: Dort wurde ein Fall an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen übermittelt, nachdem eine Schülerin trotz eines Gesprächs mit ihren Eltern erneut mit Kopftuch zur Schule kam. Die Landeshauptstadt beabsichtigt, ähnliche Gespräche fortzusetzen und die betroffenen Familien erneut auf die gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen.
Im Rahmen des Verfahrens ist es möglich, bei wiederholten Verstößen Geldstrafen in Höhe bis zu 800 Euro zu verhängen, was zwar im Vergleich zu anderen Ländern wenig ist, dennoch ein deutlicher signifikant zu 2005. Für die oberste Vorstufe des Prozesses, werden die Begründungen ausführlich eingenes betten. Zusammenfassend muss die neue Regelung zu einer allgemeinen Diskussion und Debatte führen, welche die kulturelle Identität von Schülerinnen in inklusiven Schulumgebungen beeinflusst.
Alle Beteiligten sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren und respektvoll auf die Prägen in der Gesellschaft zu achten.
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