In Berlin ist erneut ein beschleunigtes Verfahren im Zusammenhang mit einer Straßenblockade der Klimagruppe Letzte Generation gescheitert. Das Amtsgericht Tiergarten setzte das Verfahren gegen eine 22-Jährige wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte am Freitag nach rund fünfstündiger Verhandlung aus. „Es fehlt an der klaren Beweislage“, begründete der Vorsitzende Richter. Die Vorwürfe gegen die Studentin sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem Normalverfahren geprüft werden.
Vor drei Wochen war eine Verhandlung im beschleunigten Verfahren im Zusammenhang mit Aktionen der Gruppe Letzte Generation nach der Vernehmung eines Zeugen abgebrochen worden. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren würden nicht vorliegen, begründete die Vorsitzende Richterin im Fall eines 35-Jährigen, der sich nach einer Straßenblockade wegen Nötigung verantworten muss.
Im Fall der 22-Jährigen, die sich im Dezember vorigen Jahres an einer Straßenblockade in Berlin-Mitte beteiligt und mit einer Hand an der Fahrbahn festgeklebt haben soll, begründete der Richter weiter, ein Geständnis sei nicht erfolgt. Die Befragung von drei Zeugen sowie ein Video der Polizei zu der Blockade hätten nicht ausgereicht zur Aufklärung. So sei in der Verhandlung die „Staumenge nicht sicher festzustellen gewesen“.
Für ein beschleunigtes Verfahren eignen sich Strafverfahren, bei denen die Beweislage unkompliziert ist und Beschuldigte geständig sind. Es gelten unter anderem vereinfachte Regelungen für die Beweisaufnahme. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Mitte Juni Angaben zufolge in etwa 25 Fällen beim Amtsgericht Tiergarten ein beschleunigtes Verfahren gegen Klimaaktivisten beantragt.
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