Die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses liefen chaotisch ab, das Landesverfassungsgericht entschied, sie zu wiederholen. 43 Bürgerinnen und Bürger sind damit nicht einverstanden und haben Beschwerde eingelegt.
. Dort ging am Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein. Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden.wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.
hier nicht als reguläres Rechtsmittel vorgesehen. Wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch können Betroffene aber Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat – am Freitag war also letzte Gelegenheit. Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom Tag der Verkündung haben »etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung«.
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