Zweiter Verhandlungstag bei der Massenklage gegen VW wegen des Dieselabgasbetrugs.
Braunschweig. Bei der Musterklage für fast eine halbe Million Dieselfahrer gegen Volkswagen sieht das Gericht Möglichkeiten zur Einigung. Er werde im weiteren Verfahrensverlauf Vergleichsgespräche anregen, kündigte der Vorsitzende Richter, Michael Neef, am Montag an. Mit dem zweiten Verhandlungstag wurde am Braunschweiger Oberlandesgericht das Musterverfahren über mögliche Schadenersatzansprüche von VW-Kunden fortgesetzt.
Sowohl Volkswagen als auch die Verbraucherzentrale Bundesverband äußerten aber Zweifel. „Ein Vergleich ist kaum vorstellbar“, sagte ein VW-Sprecher. Ähnlich hatte sich zuvor der Bundesverband geäußert. „Es gab bisher keine Vergleichsverhandlungen mit VW“, sagte Verbandschef Klaus Müller. Diese seien nur sinnvoll, wenn der komplette Registerauszug vorliege.
Tatsächlich steht die Zahl der angemeldeten Verbraucher noch nicht fest. Es habe rund 445.000 Anmeldungen gegeben, es lägen aber auch etwa 77.000 Rücknahmeerklärungen vor, teilte Richter Neef mit. Volkswagen hat zu Beginn des zweiten Verhandlungstages erneut einen Schaden durch unzulässige Software in Dieselautos ausgeschlossen. „Nach wie vor werden die Fahrzeuge von Hunderttausenden Kunden gefahren“, erklärte der Autobauer am Montag. Demnach bestätigten außerdem Gutachten sowie das Oberlandesgericht Koblenz die Einschätzung des Konzerns, dass nach einem entsprechenden Update „kein softwarebedingter Wertverlust eingetreten ist“.
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