KI im Jusstudium: Beibringen statt verbieten

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Zukunftsfitten Jusstudierenden darf Künstliche Intelligenz nicht vorenthalten werden. – Ein Gastkommentar.

Zukunftsfitten Jusstudierenden darf Künstliche Intelligenz nicht vorenthalten werden. – Ein Gastkommentar. Wenn über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Jusstudium gesprochen wird, landet man schnell beim Thema Schummeln: Hat ChatGPT die Haus­arbeit geschrieben?

Darf Claude beim Formulieren helfen? Ist eine KI-Zusammenfassung schon problematisch? Und was passiert, wenn ein Text plötzlich „zu gut“ klingt? Diese Fragen sind wichtig, aber aus meiner Sicht lautet die eigentliche Frage: Wie bereiten wir Jusstudierende darauf vor, KI im Beruf richtig zu nutzen?

Denn KI ist längst Teil des Studienalltags: Sie hilft beim Verstehen komplizierter Texte, beim Strukturieren großer Stoffmengen, bei Prüfungsvorbereitung, Recherche, Sprache und ersten Argumentationslinien. Man kann das gut finden oder schlecht. Ignorieren darf man es nicht. Gerade im Jusstudium ist das heikel — und spannend.

Denn die Rechtswissenschaft lebt vom Den­ken, von Genauigkeit, Sprache, Verantwortung und sauberer Argumentation. Aber KI kann auch falsche Antworten liefern, Quellen erfinden und sehr überzeugend Un­sinn formulieren oder auch miss­braucht werden. Diese Risiken verschwinden aber nicht durch Schweigen oder Verbote, sondern im Gegenteil: Wenn es keine klaren Regeln gibt, entsteht Unsicherheit. Wird KI nur als Betrugsrisiko gesehen, entsteht eine Kultur des Verschweigens und sogenannter geheimer Schatten-KI.

Und das darf nicht der Anspruch juristischer Ausbildung im 21. Jahrhundert sein. Vor allem unter dem Aspekt, dass die gesamte Wirtschaft und somit auch Rechtsabteilungen und Kanzleien massiv KI-Kompetenzen aufrüsten, müssen zukünftige Juristinnen und Juristen KI verstehen und erkennen können, wann ein KI-Ergebnis brauchbar ist und wann nicht. Sie müssen Quellen prüfen, Halluzinationen erkennen, Datenschutz und Verschwiegenheit beachten und wissen, wo Unterstützung endet und unzulässige Auslagerung beginnt.

Das ist keine technische Spielerei, sondern es wird künftig Teil juristischer Kompetenz sein müssen. Deshalb gehört KI systematisch in die Ausbildung: Klare Regeln zu wissenschaftlichen Arbeiten mit KI, Recherche, Prompting, kritisches Prüfen von Ergebnissen, rechtliche und ethische Grenzen, Datenschutz und klare Offenlegungsregeln. Und auch Prüfungsformate müssen neu gedacht werden. Wenn eine Hausarbeit zu Hause geschrieben wird, ist es realitätsfern, so zu tun, als gäbe es keine digitalen Hilfsmittel.

Vielleicht braucht es andere Formate: mehr mündliche Prüfungen, mehr Präsenz, mehr Reflexion, mehr Begründung der eigenen Lösung. Das bedeutet allerdings auch mehr Ressourcen und KI-Wissen für die Prüfenden, denn wer Eigenleistung prüfen will, muss Aufgaben so gestalten, dass Eigenleistung sichtbar wird. Mein Plädoyer richtet sich besonders an Lehrende an den Universitäten: Probieren Sie KI aus. Stellen Sie ChatGPT, Claude oder Gemini Ihre Prüfungsfragen.

Lassen Sie sich eine Falllösung generieren. Prüfen Sie, was stimmt, was falsch ist und wo die Maschine nur gut klingt. Nur wer KI selbst ausprobiert, kann ihre Grenzen erklären. Nur wer die Werkzeuge kennt, kann faire Regeln formulieren.

Und nur wer versteht, wie KI juristische Arbeit verändert, kann junge Juristinnen und Juristen auf ihre Zukunft vorbereiten. KI darf und soll juristisches Denken nicht ersetzen, aber sie wird verändern, wie wir lernen, arbeiten und prüfen. Unsere Antwort darf nicht Schweigen sein und auch nicht pauschales Misstrauen. Unsere Antwort muss Ausbildung sein.

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