Das neue Klimagesetz soll Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft dauerhaft verankern. Minister Norbert Totschnig setzt auf Technologie, einen Klimafahrplan bis Ende 2027 und einen wissenschaftlichen Klimabeirat.
Norbert Totschnig präsentierte am Freitag das neue Klimagesetz. Es soll ein Rahmen und kein"Würgegriff" für die Bevölkerung und Wirtschaft sein. Österreich bekommt nach langer Säumigkeit von über 2.000 Tagen jetzt doch ein Klimagesetz.
Minister Norbert Totschnig stellte am Freitag in Begleitung von Sprechern der SPÖ und NEOS die Eckpunkte vor und betonte dabei einen Ansatz, der Klimaschutz und Wirtschaft nicht gegeneinander ausspielen soll. Mit Blick auf das erklärte Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und damit den Lebensraum zu schützen, machte Totschnig klar:"Nur wenn alle Staaten einen Beitrag leisten, funktioniert Klimaschutz". Österreich habe bereits viel getan, betonte der Landwirtschaftsminister.
Gleichzeitig verwies er auf die EU-Ebene: Die EU-Staaten hätten sich heuer darauf geeinigt, die Treibhausgase bis 2040 um 90 Prozent zu reduzieren. Für Österreich sieht Totschnig vor allem Technologie als Schlüssel. Unternehmen im Bereich Green Tech würden hierzulande bereits 21 Milliarden Euro Umsatz erzielen.
"Klimaschutz und Wohlstand sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand", sagte Totschnig. Man wolle die Transformation so umsetzen, dass auch Kinder und Enkelkinder ein lebenswertes und wohlhabendes Österreich vorfinden. Das Klimagesetz soll laut Totschnig Umwelt- und Klimapolitik dauerhaft in der Regierung verankern. Der Entwurf wurde nun in Verhandlung geschickt.
Besonders wichtig sei ihm, die Bevölkerung mitzunehmen.
"Mit dem Klimagesetz setzen wir keinen Würgegriff, sondern einen verlässlichen Rahmen", erklärte der Minister. Konkret spricht Totschnig von einem Governance-Gesetz. Es soll einen langfristigen gesetzlichen Rahmen schaffen und auf drei Säulen beruhen: Emissionen reduzieren, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft. Dafür ist ein"Klimafahrplan" geplant.
Der erste soll bis Ende 2027 erarbeitet und beschlossen werden. Danach soll er laufend aktualisiert werden. Eine sogenannte"Standortklausel" soll ermöglichen, den Fahrplan"bei gravierenden volkswirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen" abzuändern. Als Beispiel nennt Totschnig eine Pandemie.
Doch selbst innerhalb solcher Situationen gelte immer noch das Unionsrecht. Begleitet werden soll das neue System von einem Klimabeirat mit Wissenschaftlern, der Empfehlungen an die Politik ausspricht. Dazu soll es einen Korrekturmechanismus geben:"Wenn ersichtlich ist, wir schaffen die EU-Ziele nicht, müssen wir uns innerhalb von drei Monaten zusammensetzen und nachjustieren.
" Gleichzeitig entzieht sich die Regierung ein wenig der Verantwortung: Das Ziel der Klimaneutralität 2040 hat"deklaratorischen Charakter", betont Totschnig. "Im Gesetz ist festgehalten, dass das Klimaziel nicht einklagbar ist. "
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