Käufer von privaten Immobilien bis 500.000 Euro von Gebühren befreit

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Käufer von privaten Immobilien bis 500.000 Euro von Gebühren befreit
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In einer maßgeblichen Entscheidung zur Ankurbelung der Bau- und Immobilienbranche werden Käuferinnen und Käufer von privaten Immobilien bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro von der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr befreit. Diese Neuerung tritt ab dem 1. April in Kraft und soll bis zum 30. Juni 2026 andauern, teilte der Fachverband der Immobilien in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit. Durch diese Maßnahme können Immobilienerwerber bis zu 11.500 Euro sparen. Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt die jüngsten Schritte des Nationalrats zur Abschaffung der Gebühren bei Grundbuchseintragungen und Pfandrechten ab dem 1. April 2024. Er sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Eigentums. Wallner betont jedoch, dass dies nur der Anfang sei und fordert von der Bundesregierung weitere Unterstützungsmaßnahmen

In einer maßgeblichen Entscheidung zur Ankurbelung der Bau- und Immobilien branche werden Käuferinnen und Käufer von privaten Immobilien bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro von der Grundbuch - und Pfandeintragungsgebühr befreit. Diese Neuerung tritt ab dem 1. April in Kraft und soll bis zum 30. Juni 2026 andauern, teilte der Fachverband der Immobilien in der Wirtschaft skammer Österreich (WKÖ) mit. Durch diese Maßnahme können Immobilien erwerber bis zu 11.500 Euro sparen.

self all Open preferences. Landeshauptmann fordert weitere Unterstützungsmaßnahmen Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt die jüngsten Schritte des Nationalrats zur Abschaffung der Gebühren bei Grundbuchseintragungen und Pfandrechten ab dem 1. April 2024. Er sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Eigentums. Wallner betont jedoch, dass dies nur der Anfang sei und fordert von der Bundesregierung weitere Unterstützungsmaßnahme

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