Abgeordnete müssen Auskunft über Geheimdienste erhalten, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Der FDP Abgeordnete Konstantin Kuhle hatte geklagt.
KARLSRUHE taz | Die Bundesregierung muss Abgeordneten auch über den Verfassungsschutz Auskunft geben. Es gebe „keine Bereichsausnahme“ für Geheimdienste, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil errang der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle.
Doch CSU-Mann-Seehofer verweigerte die Auskunft. Man könne die Frage nicht beantworten, weil sonst das „Staatswohl“ gefährdet wäre. Das wollte sich FDP-Mann Kuhle nicht gefallen lassen und erhob beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung. Seine Abgeordnetenrechte seien verletzt.
Fragerecht verletzt Doch seine Nachfolgerin Nancy Faeser dachte nicht daran, den Streit beizulegen. Vielmehr eskalierte sie ihn noch. Ihr Rechtsvertreter forderte in der Verhandlung eine ausdrückliche Bereichsausnahme für den Verfassungsschutz beim Fragerecht der Abgeordneten. Schließlich könnten ausländische Geheimdienste jede noch so kleine Information nutzen, um wie bei einem Mosaik am Ende große Bilder zu erhalten.
Die Einrichtung des Kontrollgremiums solle die Möglichkeiten der Abgeordneten verbessern und nicht die Rechte aller übrigen Abgeordneten beschränken, betonten die Richter:innen. Schließlich ist das Fragerecht auch ein ausdrückliches Minderheitenrecht, während im PKGr viele Kontrollmittel an einem Mehrheitsbeschluss der Abgeordneten hängen.
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