Drei Frauenärzt:innen hatten Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a eingelegt. Mit der jetzigen Reform haben sich die Klagen erledigt.
KARLSRUHE taz | Die Abschaffung des Paragrafen 219a, über die der Bundestag an diesem Freitag beschließt, beseitigt nicht nur die Strafnorm, sondern auch die bisherigen Verurteilungen wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Deshalb kann das Bundesverfassungsgericht nicht mehr über Paragraf 219a urteilen – es sei denn, die CDU/CSU-Fraktion klagt ihrerseits gegen die Abschaffung des Paragrafen.
Die bloße Abschaffung des Strafparagrafen würde die Verfassungsbeschwerden zwar nicht unzulässig machen, denn die Strafurteile sind ja rechtskräftig und würden deshalb normalerweise bestehen bleiben. Allerdings sieht der Gesetzentwurf, den der Bundestag heute beschließt, ausdrücklich vor, dass auch bisherige Verurteilungen auf der Grundlage von Paragraf 219a „aufgehoben“ werden.
Gegenklagen sind möglich, aber unwahrscheinlich Allerdings könnte das Thema auch auf anderem Wege nach Karlsruhe kommen. Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten könnte gegen die Abschaffung von Paragraf 219a eine abstrakte Normenkontrolle erheben. Erforderlich wären 184 Abgeordnete. Die CDU/CSU-Fraktion hat 197 Abgeordnete, die AfD-Fraktion nur 80 Abgeordnete. Die AfD könnte den Fall also nicht allein nach Karlsruhe bringen.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Bundestag streicht Paragraf 219a: Ärzte dürfen für Abtreibungen werbenDer Bundestag hat am Freitag die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Damit soll der Zugang zu Informationen über eine Abtreibung für ungewollt Schwangere erleichtert werden.
Weiterlesen »
Ärztin über Paragraf 219a: „Noch nicht am Ende der Debatte“Am Freitag soll das Informationsverbot für Abtreibung fallen. Die Ärztin Kristina Hänel kämpft schon jahrelang gegen den Paragrafen.
Weiterlesen »
Paragraf 219a: Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen abDer Bundestag hat am Freitag in Berlin nach einer emotionalen Debatte der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zugestimmt.
Weiterlesen »
Abschaffung von Paragraf 219a: Bundestag für Recht auf InformationDer Paragraf 219a ist Geschichte! Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen beschlossen. Die Urteile gegen Ärzt*innen werden aufgehoben. Den Paragraf 218 gibt es noch. D__nah berichtet.
Weiterlesen »
Streichung Paragraf 219a: Informieren ohne Druck und KriminalisierungÄrztinnen und Ärzte können qualifiziert über Abtreibung aufklären. Absurd und aus der Zeit gefallen findet es die Regierung, wenn dafür Kriminalstrafen drohen, nun streicht der Bundestag den entsprechenden §219a.
Weiterlesen »