Das Justizministerium hat disziplinarrechtliche Schritte gegen den früheren Justizminister Christian Böhmdorfer angeregt, nachdem dieser in einem Interview behauptet hatte, Akten nicht direkt an die Staatsanwaltschaft übergeben zu haben, um Medienschleusen zu vermeiden. Das Ministerium wertet dies als unbegründeten Vorwurf vertraulicher Informationen im Zusammenhang mit der abgewiesenen Strafanzeige gegen Richterin Hohenecker.
angeregt, berichtet"Der Standard". Anlass ist ein Ö1-Interview, in dem der frühere Justizminister seine Vorgehensweise bei der Strafanzeige gegen Hohenecker verteidigte. Besonders eine Aussage Böhmdorfers stößt demnach im Ministerium auf Kritik.
Er hatte erklärt, man habe die Unterlagen nicht direkt der Staatsanwaltschaft übergeben, weil"sehr viele Akten sofort an die Medien gehen" würden. Man habe deshalb die Oberstaatsanwaltschaft mit einer Vorprüfung befasst. Das Ministerium hält diese pauschale Behauptung für unbegründet und sieht darin eine mögliche Unterstellung, dass vertrauliche Informationen aus laufenden Ermittlungen regelmäßig und leichtfertig an Medien weitergegeben würden. Hintergrund ist die Strafanzeige, die Böhmdorfer im Juni 2025 gegen Hohenecker eingebracht hatte.
Sie war damals Richterin im Buwog-Verfahren gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Die Anzeige stützte sich auf Behauptungen eines früheren IT-Experten, der angebliche E-Mails als Belege für Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm Ermittlungen auf. Später gestand der Informant, die Mails erfunden und gefälscht zu haben.
Das Verfahren gegen Hohenecker und weitere Beschuldigte wurde eingestellt; gegen den mutmaßlichen Fälscher wird ermittelt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Böhmdorfer hatte seine Anzeige als bewusst zweigleisig bezeichnet: Neben den Vorwürfen gegen Hohenecker sei auch festgehalten worden, dass die Mails gefälscht sein könnten und damit eine Verleumdung vorliegen könnte. Im Ö1-Interview sagte er, man habe sich"von A bis Z lückenlos richtig" verhalten, auch berufsrechtlich.
Das Justizministerium erklärte gegenüber dem"Standard", es habe wegen einzelner Aussagen eine disziplinarrechtliche Überprüfung angeregt. In seiner Mitteilung an die Kammer bezeichnete es die Behauptung über angebliche Aktenweitergaben als"haltlose Vorwürfe". Solche pauschalen Unterstellungen könnten das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben und sollten deshalb berufsrechtlich geprüft werden. Ob die Wiener Rechtsanwaltskammer ein Disziplinarverfahren einleitet und ob daraus Konsequenzen folgen, ist damit noch nicht entschieden.
Laut Disziplinarstatut können Anwälte belangt werden, wenn sie schuldhaft Berufspflichten verletzen oder durch ihr Verhalten die Ehre beziehungsweise das Ansehen des Berufsstands beeinträchtigen. Böhmdorfer wollte die Angelegenheit laut Bericht nicht kommentieren.
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