OGH lehnt Covid-19-Zuschlag für Gerichtsdolmetscherin ab.
Ist es für eine Dolmetscherin eine besondere Schwierigkeit bei ihrer Berufsausübung, wenn sie – bedingt durch die Coronakrise – eine Maske tragen muss? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden.
Es ging um Dolmetschtätigkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslieferungsverhandlung beim Oberlandesgericht Wien. Das Gericht sprach der Dolmetscherin insgesamt 75 Euro zu. Sie wollte jedoch um 6,20 Euro mehr. Ihr stehe eine erhöhte „Gebühr für Mühewaltung“ zu, meinte sie – konkret ein Covid-19-Zuschlag.Jeden Tag. Überall.
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