Eine junge Influencerin verklagt einen Installateur wegen Bodyshaming. Der Installateur hatte sich über ihr Gewicht lustig gemacht. Die Richterin stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen Humor und Beleidigung liegt.
nicht den gängigen Idealmaßen entspricht, weiß sie selbst. Doch die junge Frau steht dazu, im Wiener Landesgericht erscheint sie selbstbewusst im bunten, taillierten Kleid. Dass ihr der, zu schaffen macht, ist auf den ersten Blick nicht sichtbar. Doch er ist ein wesentliches Thema bei diesem Prozess.In den klassischen Medien wollen sie dennoch nicht mit ihren Namen aufscheinen, wie sie im Vorfeld ersuchen.In ihren Beiträgen befassen sie sich mit vielen Themen.
Restaurant-Besuche, Ausflüge und Urlaube, aber eben auch das Thema Übergewicht und Klischees.'Das Thema kommt zu 99 Prozent nicht von mir. Aber mein Content wird immer wieder auf mein Gewicht bezogen', sagt die junge Frau. Sie möchteverbreiten, also das Gefühl, mit sich im Reinen zu sein - ohne den Normen zu entsprechen. Die vielen negativen Reaktionen belasten sie.. Die Kommentare darunter waren meist wenig schmeichelhaft. Auch ein Installateur aus Wien griff in die Tasten., schrieb er. Das Wohnhaus sei dem Einsturz nahe. Zudem schrieb er von einem'Das ist doch etwas Niedliches', versuchtden Kommentar zu entschärfen.'Im Content wird das Thema Übergewicht ja auch in den Vordergrund gerückt. Es gibt ein Video, da sagt sie selbst: Nicht nur mein Ego wiegt eine Tonne.' Dass es durchaus hässlichere Postings unter dem Video gab, ist allen Beteiligten klar. Doch wo ist die Grenze? Auch'Bodyshaming ist juristisches Neuland.' Sie versucht, der Motivation des Installateurs auf den Grund zu gehen und betont die'schöne Wortwahl' im Beitrag des Mannes.'Ich hatte keine böse Absicht. Es war eher', sagt der Angeklagte, der selbst von sich sagt,'nicht der Leichteste' zu sein.'Ich fand den Content an sich witzig. Mir gefällt die Selbstironie. Das finde ich inspirierend. Hätte ich sie beleidigen wollen, kämen mir andere Worte in den Kopf.'Doch an der komödiantischen Komponente des Beitrags hat die Richterin Zweifel.'In Wirklichkeit wollten Sie einen Witz auf Kosten der Privatanklägerin machen', hält Baczak fes
Bodyshaming Installateur Gerichtsprozess Influencer Übergroß
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