Warum schont der Chef der Finanzprokuratur in der Inseratenaffäre den Beschuldigten Sebastian Kurz, die Volkspartei und die belasteten Boulevard-Manager? Wolfgang Peschorns Argumente überzeugen nicht.
Warum schont der Chef der Finanzprokuratur in der Inseratenaffäre den Beschuldigten Sebastian Kurz, die Volkspartei und die belasteten Boulevard-Manager? Wolfgang Peschorns Argumente überzeugen nicht.
Das ist ein juristisch bemerkenswertes Argument, denn für einen Privatbeteiligtenanschluss, also die Anmeldung von Schadensersatz im Strafprozess, muss gar nichts "bewiesen" sein. Es gibt nicht einmal ein Kostenrisiko. Ein Zuspruch kann nur erfolgen, wenn das Gericht die Beschuldigten verurteilt. Peschorn könnte sich mit einem symbolischen Schadensbetrag von einem Euro anschließen und den Antrag immer kostenfrei zurückziehen.
Auch das ist eine strafrechtlich seltsame Interpretation. Erstens ist Wolfgang Fellner höchstpersönlich Beschuldigter wegen Bestechung und Beitrags zur Untreue. Zweitens gibt es bei Geldern, die aus Untreuehandlungen zugeflossen sind, das Delikt der Geldwäscherei. Eine Menge an Chats, drittens, belasten ja Fellner und die Mitarbeiter von Kurz massiv.
Will Peschorn also nicht anecken, um noch etwas zu werden? So plump denkt einer wie er sicher nicht. Aber man spürt, wie der Präsident der Finanzprokuratur den Fall – derzeit – einordnet: Da waren ein paar schlimme Beamte am Werk, die die ÖVP und die Boulevardmedien mit Steuergeld bereicherten. Letzteren könne man das aber bitte noch nicht vorwerfen. Das sei eine "Wunschvorstellung" der WKStA, mit der Peschorn intern immer wieder in Konflikt gerät.
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