Am Mittwoch soll der Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht werden. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) rechnet noch heuer mit einer Absegnung.
Am Mittwoch soll der Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht werden. Justizministerin Alma Zadić rechnet noch heuer mit einer Absegnung. und Fritz Zeder, Sektionschef für Strafrecht im grün-geführten Justizministerium, bei einer Podiumsdiskussion am Montagabend. So soll die Regelung, die am 1. Jänner 2025 abläuft, vor dem neuen Jahr im National- und Bundesrat beschlossen werden können.
Der Sektionschef gab einen groben Einblick in die Inhalte des Entwurfs. Dieser sehe getrennte Regelungen für die Sicherstellung von Datenträgern und sonstigen Gegenständen vor. Es soll abgestufte Regelungen nach Intensität und Dringlichkeit geben. Garantiert werde zudem, dass die inhaltliche Auswertung der Daten auf das beschränkt bleibe, was gerichtlich bewilligt ist.
Edtstadler und Zadić, die der Veranstaltung aufgrund ihrer Schwangerschaft fernblieb und deren Statement von Zeder verlesen wurde, betonten, dass es einen Ausgleich zwischen Grundrechten wie jenem auf Privatsphäre und dem Interesse der Strafverfolgung brauche. Zufallsfunde auf einem sichergestellten Handy zu verfolgen, soll künftig nicht grenzenlos möglich sein, sagte Edtstadler.
Lisa Pühringer vom Innenministerium begrüßte, dass ein neues Regelungsregime bei der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten geschaffen werden soll, was der Polizei zugutekomme. Fragen wie etwa jene, ob man im Rahmen eineraus, auf die Sicherstellung Einfluss zu nehmen. Michael Rohregger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, meinte indes, dass das Gericht Daten sichten und nur das Vorwurfsbezogene zur Staatsanwaltschaft kommen soll.
Die Koalition aus ÖVP und Grünen konnte sich seit dem VfGH-Erkenntnis Ende 2023 auf keine Lösung einigen. Eine letztlich verworfene Fassung, auf die sich die beiden Parteien schon verständigt hatten, hatte bei der Begutachtung viel Kritik seitens der Justiz auf sich gezogen.
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