Hundebox-Fall: OLG Wien entscheidet am Donnerstag über Rechtsmittel

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Im Waldviertler Hundebox-Fall entscheidet sich am kommenden Donnerstag, ob es bei den erstinstanzlichen Urteilen bleibt.

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Eine 33-jährige Frau, die ihren zwölf Jahre alten Sohn in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt hatte, wurde dafür Ende Februar wegen versuchten Mordes, Quälens eines Unmündigen und Freiheitsentziehung zu 20 Jahren, ihre tatbeteiligte Nachbarin zu 14 Jahren Haft verurteilt. Zudem wurden beide Frauen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

OLG-Sprecher Max Gruber bestätigte der APA den Termin am kommenden Donnerstag im Justizpalast. Es gehe nur mehr um die Frage, ob den Berufungen gegen die Strafaussprüche Folge gegeben wird, sagte Gruber. Die Schuldsprüche seien bereits rechtskräftig. Damit steht fest, dass sich die Mutter des Sohnes unter anderem des versuchten Mordes und die Nachbarin der fortgesetzten Gewaltausübung als Beitrags- bzw. Bestimmungstäterin schuldig gemacht hat.

Indes ermittelt die Staatsanwaltschaft Krems weiterhin gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya. Untersuchungsgegenstand ist ein mögliches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeitern, einem Mann und einer Frau. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18.

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