Schöne Füße: Hornhaut-Socken im Vergleich: Darin unterscheiden sich die Produkte
Hallo, mein Freund war selbständig, ist aber seit drei Jahren wieder angestellt. Nun ist er wegen Burnout krankgeschrieben, die AOK Bayern verweigert das Krankengeld, da er selbständig war. Argumentation der AOK Bayern: Er hätte zwei Jahre nicht in die Kasse gezahlt und war selbständig.
Wie gesagt, er ist seit über drei Jahren wieder angestellt und die Beiträge werden - wie bei allen anderen auch - vom Arbeitgeber gezahlt. Gibt es hier ein Gesetz, auf das man sich berufen kann? So wie ich das bisher sehe, muss die Kasse zahlen, da es keine Frist gibt, wie lange man versichert ist bzw. diese 4-Frist gilt . Er gehört auch m.E. nicht zu den unter § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V genannten Personen.