Gericht entscheidet: Völliges Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 unwirksam. Karl_Lauterbach MarcoBuschmann Lockdown Coronademo
im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte am Mittwoch die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein. Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 über die Zulässigkeit von Versammlungen seien mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen.
Die Versammlungsverbote durften zwar auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden, so das Gericht. Die Behörden durften auch davon ausgehen, dass andere Schutzmaßnahmen nicht gleich wirksam gewesen wären. „Dieser Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung standen jedoch außer Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs“, heißt es in dem Urteil.
Das komplette Verbot sei „ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ gewesen, so das Gericht. Dass die Verordnung Einzelgenehmigungen in Aussicht stellte, habe wenig geändert. Aus der Vorschrift sei nicht erkennbar gewesen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen trotz Pandemie vertretbar gewesen sein könnten.
Geklagt hatte ein 36-Jähriger, der gegen eine Einschränkung der Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Versammlungsverbot zu Corona-Beginn unverhältnismäßigDas völlige Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte am Mittwoch die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein. Der Verordnung zufolge waren Versammlungen nur mit Genehmigung zugelassen.
Weiterlesen »
Ein Jahr vor Beginn der Heim-EM steckt Hansi Flick in seiner größten SchaffenskriseDie deutsche Nationalmannschaft enttäuscht bei ihren Testspielen in Serie. Dennoch stellt sich der DFB hinter Bundestrainer Hansi Flick. Das ist verstörend.
Weiterlesen »
Verbot prorussischer Partei in Moldau: Köpfe und Herzen gewinnenDas Verbot der prorusssischen Sor-Partei wird wenig helfen, solange ihre Anhänger weiter willfährige Vollstrecker Moskaus sind.
Weiterlesen »
(S+) Deutsch-chinesische Regierungskonsultationen: Als Peking Fragen verbot und Applaus bestellteKonfrontieren oder hofieren? In Berlin, Brüssel und Bayern kann man am Dienstag einen sehr unterschiedlichen Umgang mit Chinas Machthabern beobachten. Im Kanzleramt waren kritische Fragen beim Besuch von Premier Li verboten.
Weiterlesen »
Urteil des Bundesverwaltungsgericht: Corona-Versammlungsverbot in Sachsen war unverhältnismäßigVersammlungen waren in Sachsen im April 2020 nur mit Genehmigung zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin „einen schweren Eingriff in die Versammlungsfreiheit“.
Weiterlesen »
Scheinimpfung gegen Corona: Hausarzt steht vor Gericht176 Patienten dachten, sie hätten eine Corona-Impfung bekommen. Doch die Spritze soll leer gewesen sein. Ein Arzt aus Wemding steht deshalb vor Gericht. Er soll Impfwillige gewarnt und nach deren Wünschen für einen Sarg gefragt haben.
Weiterlesen »