Eine Dame wurde wegen Amtsehrenbeleidigung verurteilt. Es sie ihr nicht im Schlaf eingefallen, dass ein „Mistbauer“ als eine Amtsperson anzusehen sei.
Es unterliegt nicht dem leisesten Zweifel, daß ein Kehrichtausleger der Gemeinde Wien es sich nicht gefallen lassen muß, wenn man ihm mit den Nägeln ins Gesicht fährt und ihn zerkratzt. Dazu bestand für ihn nicht einmal damals eine Nötigung, als er die mundgerechtere, freilich auch weniger feierliche Bezeichnung des Mistbauers führte und dem Wiener Volksfängertum satirischen Stoff in Hülle und Fülle bot.
Mit demselben Recht mit dem man eine Amtsehrenbeleidigung dort erblickt, wo durch Wort oder Tat der Ehre desselben städtischen Organs nahegetreten wird. Genau genommen gehört die ganze Amtsehrenbeleidigung ausschließlich in das Gebiet des Autoritätsstaates.
Noch vor der Verlesung der Anzeige beantragte der Verteidiger der Angeklagten Dr. Weil seine Klientin freizusprechen, da ein Busenhalter, der zur Stützung und Verschönerung der weiblichen Büste diene, als Luxusartikel anzusehen sei, auf den die Preistreibereiverordnung keine Anwendung finde. Der Richter lehnte diesen Antrag ab und beschloß, in die Verhandlung einzugehen.
Der Fallschirm wurde seitwärts abgetrieben und verfing sich im Wipfel einer hohen Eiche in der Umgebung von Braithfield. Der Flieger war von der Apparatur des Fallschirms derart umschnürt, daß er sich in Gefahr befand, erdrosselt zu werden. Auf seine Hilferufe eilten ein Bauer und ein Postbote herbei, die auf den Baum kletterten und dem Flieger ein Seil zuwarfen, mit dessen Hilfe er sich mühsam aus der Umklammerung herausarbeitete.
Der Streik bei den Banken hat am 18. Februar eingesetzt und jede Verzögerung des Friedensschlusses wäre für das ganze Wirtschaftsleben von großem Nachteile gewesen und hätte auch dazu führen müssen, das Ansehen Österreichs im Auslande zu schädigen.
In der Zuschrift an den Zentralverband gibt das Ministerium bekannt, daß es zunächst die Absicht der beteiligten Kreise darüber kennenlernen wolle, ob die Anregung für durchführbar erachtet wird, die Regelung der Trinkgeldfrage in diesem Sinne durch eine Notverordnung einzuführen. Im bejahenden Fall müßte der Ablösung des Trinkgeldes Zwangscharakter zuerkannt werden.
Die Angeklagten verteidigen sich nicht, sondern halten Propagandareden. Der ganze Hochverratsprozeß wächst sich zu einer Riesenpropaganda für Hitler aus, der sich darauf - das muß man ihm lassen - wie kein anderer versteht. Man mag der Ansicht sein, daß politische Agitation nicht der Zweck des Prozesses ist, aber man wird trotzdem die Aufklärung begrüßen, die er bringt.
In den übrigen neun Artikeln des Gesetzesentwurfs wird bestimmt, daß alle Mitglieder der kaiserlichen Familie das Aufenthaltsrecht in der Türkei sowie ihre Eigenschaft als türkische Staatsangehörige verlieren. Sie sollen binnen zehn Tagen das Land verlassen und eine Pauschalentschädigung erhalten.
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