Die Justiz muss strafrechtliche Vorwürfe klären. Doch das Strafrecht kann nicht die einzige Richtschnur für politisches Handeln sein.
Stellen wir uns vor, die ÖVP hätte einen Ethikrat mit der Aufgabe, Verfehlungen des politischen Personals aufzuzeigen und Konsequenzen einzufordern. Im Moment wäre das eine sehr nützliche Institution, und ihre Stellungnahme zur aktuellen Situation würde in etwa so lauten:
„Wir sind mit schweren strafrechtlichen Vorwürfen gegen unseren Parteiobmann und etliche seiner engsten Mitarbeiter konfrontiert, ihnen wird Untreue und Bestechlichkeit sowie die Beihilfe dazu vorgeworfen. Es ist die Aufgabe der unabhängigen Justiz, diese Vorwürfe aufzuklären, da wollen wir uns nicht einmischen. Sollte es zu Verurteilungen kommen, müsste es selbstverständlich Konsequenzen auch personeller Natur geben.
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