Wer mit Heizöl oder Kohle heizt, kann noch Geld vom Staat bekommen. Doch die Frist für den Antrag läuft in wenigen Tagen ab.
, Flüssiggas, Kohle oder Pellets heizt und 2022 von besonderen Preissteigerungen betroffen war, der kann die sogenannten Härtefallhilfen beantragen. Viel Zeit sollten sich Betroffene dabei allerdings nicht mehr lassen – die Frist zur Antragstellung läuft am 20. Oktober ab. Wer bis dahin nicht aktiv geworden ist, geht leer aus. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.
Eine Sonderrolle nimmt Berlin ein: Hier gibt es den Zuschuss bereits, wenn die Preise mehr als 70 Prozent über dem allgemeinen Vorjahresniveau lagen. Das allgemeine Preisniveau des Jahres 2021 haben Bund und Länder anhand von Referenzpreisen festgelegt. Die Werte sehen inklusive Mehrwertsteuer wie folgt aus:
In Wohneigentümergemeinschaften oder vermieteten Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung kann nur die WEG beziehungsweise der Vermieter Ansprüche geltend machen. Sowohl WEG als auch Vermieter verpflichten sich aber mit Antragstellung, die erhaltenen Finanzhilfen an die Eigentümerparteien beziehungsweise Mieter weiterzugeben. Mieterinnen und Mieter sollten ihren Vermieter an die Antragstellung erinnern, empfiehlt der VPB.
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