Neue EU-Regeln fürs Handgepäck könnten ab Oktober 2027 gelten. Eine kleine Tasche soll kostenlos bleiben – beim Trolley gelten weiter Airline-Regeln.
Wer mit wenig Gepäck fliegt, kennt das Problem: Ein Ticket wirkt zunächst günstig – doch für den kleinen Trolley oder das größere Hand gepäck fallen bei vielen Airlines zusätzliche Gebühren an.
Das könnte sich künftig teilweise ändern. Die EU hat neue Vorgaben für Fluggastrechte auf den Weg gebracht; ein konkreter Starttermin steht allerdings noch nicht fest. Nach derzeitigem Stand könnten die neuen Regeln frühestens im Oktober 2027 greifen, wie „Reise Reporter“ zunächst berichtete. Bis dahin gelten weiterhin die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Kleine Tasche soll künftig kostenlos sein Eine zentrale Neuerung betrifft den persönlichen Gegenstand, den Reisende unter dem Sitz verstauen können. Künftig soll jeder Passagier ein solches Gepäckstück kostenlos mitnehmen dürfen. Vorgesehen ist eine maximale Größe von 40 × 30 × 15 Zentimetern. Darunter könnten etwa eine kleine Tasche oder ein Rucksack fallen.
Entscheidend bleibt, dass das Gepäckstück unter den Sitz passt. Damit soll europaweit klarer geregelt werden, welche kleine Tasche ohne Aufpreis mit an Bord genommen werden darf. Trolley wird nicht automatisch gratis Beim klassischen Handgepäckkoffer ist die Sache komplizierter. Die EU plant laut Vorlage keine einheitliche Größe und kein einheitliches Gewicht für größere Kabinenkoffer.
Das bedeutet: Die Airlines können weiterhin eigene Vorgaben festlegen. Wer einen Trolley mit in die Kabine nehmen möchte, muss daher auch künftig auf die Bedingungen des jeweiligen Anbieters achten. Eine Änderung soll es allerdings bei der Preisdarstellung geben. Fluggesellschaften sollen die Kosten für ein Handgepäckstück künftig bereits vor Beginn des eigentlichen Buchungsvorgangs transparent ausweisen.
Dadurch sollen sich die Angebote verschiedener Airlines besser vergleichen lassen. Ich bin einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Auch für Reisende zwischen der EU und Großbritannien gibt es einen wichtigen Unterschied.
Startet ein Flug in der EU und führt nach Großbritannien, sollen die neuen EU-Regeln gelten – unabhängig davon, ob eine britische Airline den Flug durchführt. Beim Rückflug von Großbritannien in die EU gelten die Vorgaben dagegen nicht automatisch. Hier spielt auch die Fluggesellschaft eine Rolle. Bei einer EU-Airline können die EU-Regeln greifen, bei einer britischen Gesellschaft wie EasyJet UK laut Vorlage hingegen nicht.
Billigtarife bleiben möglich Grundsätzlich soll das bisherige Tarifmodell der Airlines bestehen bleiben. Gesellschaften dürfen weiterhin unterschiedliche Angebote wie Basic-, Light- oder Flex-Tarife anbieten. Auch günstige Tickets, bei denen kein größeres Handgepäck enthalten ist, sollen weiterhin möglich sein. Zusatzkosten für Aufgabegepäck, Sitzplatzwahl oder weitere Leistungen bleiben damit Teil vieler Flugtarife.
Der Unterschied liegt vor allem in der Transparenz: Reisende sollen besser erkennen können, welche Gepäckleistung tatsächlich im angebotenen Preis enthalten ist. Die Frage, wie viel Gepäck kostenlos mitfliegen darf, beschäftigt Verbraucherschützer und Airlines schon seit Jahren. Kritisiert wird unter anderem, dass größere Handgepäckstücke bei vielen Basistarifen nur gegen Aufpreis mitgenommen werden können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ging laut „Reise Reporter“ bereits 2025 gegen mehrere Fluggesellschaften vor.
Auch unterschiedliche Vorgaben bei Größe und Gewicht sorgen immer wieder für Kritik.
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