Hamburger Senat gegen Volksinitiativen: Beteiligung nur analog erwünscht

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Volksinitiativen dürfen in Hamburg auch digital unterstützt werden. Der Senat will aber keine zulässige Möglichkeit schaffen, beklagt die CDU.

16.000 handschriftlich eingetragene Unterstüt­zer:in­nen: Gender-Volksinitiative im Rathaus Foto: Markus Scholz/dpa

Dabei hatte der Senat schon längst gesetzlich geregelt, dass Bür­ge­r:in­nen eine Volksinitiative auch auf digitalem Weg unterstützen können. Eine Senatsantwort auf eine CDU-Bürgerschaftsanfrage zeigt jedoch, dass er dazu gar nicht willens ist. Weil ebendieses Volksbegehren selten stattfinde, sieht der Senat keinen Handlungsbedarf, die gesetzliche Vorgabe umzusetzen: Zu berücksichtigen sei schließlich, dass zuletzt ein Volksbegehren im Dezember 2014 durchgeführt wurde. „Ein technisches Verfahren sollte eine Nutzung über den temporären Einzelfall hinaus gewährleisten“, schreibt der Senat.

Volksinitiative könnte Verfassungsgericht einschalten Jens Jeep, einer der In­itia­to­r:in­nen der aktuellen Initiative, denkt deshalb über einen Eilantrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht nach, weil der Senat gegen das Volksabstimmungsgesetz verstoße. „Wir hoffen nicht, dass es nötig wird“, sagt Jeep. Indes: „Das Gesetz stellt die Unterstützung in elektronischer Form nicht in das Belieben des Senats.

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