Eine Frau war im November 2017 am S-Bahnhof Gilching-Argelsried eine Treppe heruntergestürzt und hatte dabei auch einen Bundesbeamten mit sich gerissen. Dafür sollte sie zahlen. Die Bundesrepublik verklagt sie auf 55 000 Euro.
Eine 43-jährige Frau soll damals auf dem Treppenabgang im Bahnhof Gilching-Argelsried gestolpert und dabei einen 56-jährigen Bundesbeamten auf dessen Heimweg einige Stufen mit sich gerissen haben. Der Gilchinger zog sich beim Sturz erhebliche Knieverletzungen zu. Zweimal musste der Patentprüfer operiert werden und war längere Zeit dienstunfähig. Der Wegeunfall passierte im November 2017 und wurde nun vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts München II verhandelt.
Doch jetzt hat Richterin Johanna Müller-Graff die Klage abgewiesen. Sie sei nach der Beweislage nicht davon überzeugt, dass die Frau schuldhaft gehandelt habe und es deshalb zu dem Sturz des Bundesbeamten gekommen sei, teilte das Landgericht mit. Die Frau hatte in der Verhandlung angegeben, dass sie zwar gestolpert sei, aber den Mann nicht mitgerissen oder zu Fall gebracht habe.
Die Feldafingerin war ihrerseits in Argelsried ausgestiegen, um eine Freundin zu besuchen. Die Beklagte sagte dem Gericht, sie sei ausgerutscht und habe dabei mit dem Arm die Brille des Mannes erwischt. Sie habe sich bei ihm entschuldigt und habe zugesichert, die Reparatur der beschädigten Brille zu bezahlen.
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