Gerichtsentscheid: Polizei darf Klimakleber nicht nackt durchsuchen

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Die Erkenntnis des Wiener Verwaltungsgerichts nach einer Maßnahmenbeschwerde liegt vor und ist rechtskräftig. Anwalt spricht von einem Präzedenzfall.

hinunterzuziehen. „Der BF wurde wegen des Verdachts einer geringfügigen Verwaltungsübertretung nach dem Versammlungsgesetz festgenommen, leistete keinerlei Widerstand gegen seine Festnahme und wirkte an seiner Durchsuchung am Versammlungsort sowie der Feststellung seiner Identität mit“, hieß es in dem rechtskräftigen Erkenntnis.vor, davon auszugehen, dass der BF gefährlich sei.

Am Zweck sei auch die Intensität der Maßnahme zu messen, heißt es in Berufung auf das Höchstgericht. Bestehe der Verdacht, die festgenommene Person trage sicherheitsgefährdende oder fluchtbegünstigende Gegenstände am Körper, die klein genug seien, um übersehen zu werden, sei eine Aufforderung zum Ablegen der Unterwäsche zulässig.

Aus Angst vor einer möglichen Gewaltanwendung durch die Beamten, habe er dann seine Unterwäsche selbst hinuntergezogen. Der Polizist habe „dann kurz hingeschaut“ und gesagt er könne seine Unterwäsche wieder anziehen.Der damals zuständige Gruppeninspektor betonte vergangene Woche, bei diesem Vorgehen handle es sich um. Er könne eine Eigen- oder Fremdgefährdung im Vorfeld nie ausschließen, selbst wenn es keine konkreten Anzeichen gebe, sagte der Polizist.

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