Das Landgericht Potsdam hat die Klage eines Sohns von Arafat Abou-Chaker gegen Bushido abgewiesen. Es ging um Grundschulden nach der Zwangsversteigerung in Kleinmachnow.
Das Landgericht Potsdam hat die Klage eines Sohns von Arafat Abou-Chaker gegen den Rapper Bushido abgewiesen. Das Verfahren betraf die Löschung von Grundschulden nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks in Kleinmachnow. Der Streitwert liegt bei 600.000 Euro, wie das Gericht mitteilte. Zuvor hatte die Bild berichtet.
Hintergrund des Rechtsstreits
Das Anwesen in Kleinmachnow gehörte einst Bushido und seinem früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. Es wurde für rund 7,4 Millionen Euro zwangsversteigert und ging an einen Sohn von Abou-Chaker. Im Zuge der Versteigerung blieben Grundschulden bestehen, deren Löschung der Sohn nun gerichtlich durchsetzen wollte.
Eine Grundschuld ist eine Sicherheit für eine Bank, die im Grundbuch eingetragen wird, um einen Kredit abzusichern. Sie bleibt auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen, sofern sie nicht gelöscht wird. Der Kläger argumentierte, die Grundschulden müssten nach der Zwangsversteigerung gelöscht werden.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht sah keine Ansprüche auf Löschung der Grundschulden. Die Klage gegen Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, wurde abgewiesen. Die Zinsen als Teil der bestehen gebliebenen Grundschulden sowie die Grundschuld selbst seien Preisbestandteile, so das Gericht zu seiner Entscheidung vom 29. September.
Gegen das Urteil der Zivilkammer kann Berufung eingelegt werden. Der Streitwert von 600.000 Euro spiegelt die Bedeutung des Falls für die Beteiligten wider.
Frühere Entscheidung zugunsten Bushidos
Erst im April hatte ein Gericht in einem anderen Rechtsstreit zugunsten von Bushido entschieden. Dabei ging es um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow. Dem Rapper stünden rund 3,8 Millionen Euro aus dem Zwangsversteigerungserlös zu, hatte eine Sprecherin des Gerichts gesagt.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen die anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen zwischen Bushido und der Familie Abou-Chaker. Beide Parteien waren einst geschäftlich verbunden, ehe es zum Bruch kam.
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