Das Amtsgericht Ebersberg hat die Klage von zwei Mietern in Zorneding abgewiesen, welche von ihrem Vermieter die Zustimmung dafür wollten, einen Labrador zu halten.
Hundehaltung in Mietwohnungen ist oft ein Streitthema. Jetzt ging es am Amtsgericht Ebersberg um einen Labrador, der in Zorneding gehalten wird. © Luko Cover SAS
Das Amtsgericht Ebersberg hat die Klage von zwei Mietern einer Wohnung in Zorneding abgewiesen, welche von ihrem Vermieter die Zustimmung dafür wollten, einen Labrador in ihrer Wohnung zu halten. Zorneding - Eine Klausel in dem Mietvertrag sieht vor, dass eine Tierhaltung in den Mieträumen ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet ist, wobei „Kleintiere“ ausgenommen sind. Der beklagte Vermieter hatte im Vorfeld des Gerichtsverfahrens mehrere entsprechende Anfragen der Kläger wiederholt abgelehnt. Die Kläger halten den fraglichen Hund seit Mai 2022 gleichwohl in ihrer Wohnung.
Die bei der Entscheidung vorzunehmende Interessenabwägung fiel im vorliegenden Fall zu Gunsten des beklagten Vermieters aus. Das Amtsgericht hat zunächst klargestellt, dass insoweit nur konkrete Anhaltspunkte für eine unzumutbare Belästigung des Vermieters bzw. anderer Mieter eine Ablehnung der Tierhaltung rechtfertigen können, nicht jedoch bloß allgemeine Befürchtungen.
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