Gefängnis-Gipfel: Strafvollzugsexperte informiert alle Parteien,...

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Spannende Gerichtsfälle interessieren Philipp Aichinger genauso wie aktuelle politische und rechtliche Fragen. Der Jurist ist stellvertretender Leiter des „Presse“-Rechtspanoramas und Redakteur im Ressort Innenpolitik. Wenn Zeit dafür bleibt, schreibt er auch gern die satirische Kolumne „Pizzicato“.

Die Justizministerin will diesmals ihre Entlassungspläne bereits im Vorfeld mit den anderen Koalitionsparteien abstimmen. Österreichs Gefängnisse haben einen starken Überbelag. Die Idee von Justizministerin Anna Sporrer, deswegen 500 Häftlinge vorzeitig zu entlassen, war von den Koalitionsparteien im Sommer als zu großes Entgegenkommen gegenüber Kriminellen abgelehnt worden.

Für Mittwochnachmittag lud Justizministerin Anna Sporrer nun die Justizsprecher aller fünf Parteien, um nach anderen Lösungen zu suchen. Auch ein Strafvollzugsexperte ist dabei. Aber welche Lösungsideen sind danach zu erwarten? Zunächst wird bei dem Treffen Friedrich Alexander Koenig, Generaldirektor für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Justizministerium, die Parteienvertreter über den Zustand in Österreichs Gefängnissen informieren.

Wie „Die Presse“ in der Vorwoche berichtete, waren im August 24 von 29 der in der Statistik umfassten Justizanstalten bzw. forensisch-therapeutischen Zentren überbelegt. Nachdem Sporrer sich mit der Idee der Entlassung von 500 Häftlingen innerhalb der Koalition eine Ablehnung geholt hatte, will sie diesmal vorsichtiger vorgehen. Erst nachdem man die Ideen politisch ausgiebig besprochen hat, dürften die neuen Vorschläge vorgestellt werden. Die konkreten Pläne Sporrers dafür werden in den kommenden Tagen erwartet.

Eine Idee, die sich zuletzt abzeichnete, war das sogenannte „Schwitzen statt Sitzen“. Personen, die zu einer unbedingten, aber kurzen Strafe verurteilt wurden, sollen demnach gemeinnützige Arbeit leisten können, statt ins Gefängnis gehen zu müssen. Dieses Modell gibt es bereits bei Ersatzfreiheitsstrafen, also wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte und deswegen ins Gefängnis gehen sollte. Das aus Experten bestehende „Netzwerk Kriminalpolitik“ forderte eine weitere Ausweitung der elektronischen Fußfessel, also des Hausarrests.

Dieser war freilich erst im September 2025 spürbar erleichtert worden. Seither kann man mit einem Hausarrest davonkommen, wenn die voraussichtliche Resthaft maximal 24 Monate beträgt. Zuvor waren es zwölf Monate gewesen. Zugunsten des Häftlings ist zudem einzuberechnen, dass man bereits nach der Hälfte der gesamten Haftzeit einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen kann.

Das heißt: Wer bis zu vier Jahre Haft erhält, darf bereits jetzt hoffen, keinen Tag ins Gefängnis zu müssen. Auch fiel heuer die Generalprävention als Grund gegen eine bedingte Entlassung von Häftlingen weg, sie dürfen also früher auf freien Fuß kommen, auch wenn das damit an die Allgemeinheit gesandte Signal in puncto Kriminalitätsbekämpfung kein gutes ist. Kürzlich ebnete der Ministerrat auch den Weg für eine leichtere Abschiebung von Häftlingen. Die Haft in der Heimat soll forciert werden.

Und in Österreich einsitzende Straftäter sollen nach Verbüßung eines Mindestmaßes ihrer Strafe direkt vom österreichischen Gefängnis aus in ihr Heimatland gebracht werden dürfen, um dort auf freiem Fuß weiterzuleben. Dies selbst dann, wenn die Täter lieber in Österreich bleiben würden. Die Abschiebung ist freilich nur möglich, wenn es gegen die Betroffenen ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot in Österreich gibt.

Aber auch Personen vor Haftantritt will Sporrer entgegenkommen, indem der Gang ins Gefängnis bis zu zwei Jahre nach hinten verschoben werden darf, wenn man gerade in Ausbildung ist. Bisher ging das bloß ein Jahr lang. Während Gerichte schon jetzt Kriminellen mit einem Haftaufschub entgegenkamen, wenn sie in Ausbildung sind, war zuletzt ein junger Straftäter mit der umgekehrten Idee gescheitert.

Er wollte auf keinen Fall in den Ferien ins Gefängnis gehen und ersuchte darum, die Strafe erst mit Schulbeginn antreten zu dürfen. Denn im Sommer habe er mit seiner Familie Verwandte im Ausland besuchen und überdies hoffe er im Herbst auf eine Fußfessel, für die er eine Beschäftigung vorweisen müsse, und der Schulbesuch sei eine solche.

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