Axel Klein sitzt im Rollstuhl und kann seit dem 26. Januar seine Wohnung in Friedrichsfelde nicht verlassen – weil der Aufzug in dem Mehrfamilienhaus nicht funktioniert. raulde BMieterverein katjakipping SOZIALHELDEN abilitywatch Barrierefreiheit
Wegen seiner chronischen Erkrankung muss er häufiger zu medizinischen Untersuchungen und musste schon einige Termine absagen, weil er dort nicht hinkommt. „Ich bin als Rollstuhlfahrer auf den Fahrstuhl angewiesen und bin seit dem Ausfall in meiner Freiheit beschnitten.“ Wenn Axel Klein derzeit mal frische Luft bekommen möchte, kann er nur auf seinen Balkon gehen. Seine Einkäufe erledigt das Pflegeteam für ihn.
Axels Kleins Autonomie ist durch die aktuelle Lage also deutlich eingeschränkt. Dabei gilt seit 2009 in Deutschland die UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung. Das Ziel ist, dass sie die gleichen Rechte und Freiheiten wie gesunde Menschen haben sollen. Staatliche Stellen müssen das geltende Recht umsetzen. In der Konvention sind auch Verpflichtungen wie Zugänglichkeit geregelt.
Das Mehrfamlienhaus der Howoge in Friedrichsfelde, in dem der Aufzug seit mehr als zwei Monaten defekt istAuf der Homepage wirbt das kommunale Wohnungsunternehmen Howoge so: „Unser Compliance-Management gibt Orientierung bei der Einhaltung gesetzlich relevanter, von uns selbst gesetzter Pflichten, Vorschriften und Richtlinien sowie ethischer Verhaltensstandards und regulatorischer Vorgaben.“ Die Berliner Zeitung hat bei der Howoge nachgefragt, warum der Fahrstuhl schon so lange kaputt ist.
Wenn zu befürchten stünde, dass ein Aufzug über längere Zeit hinweg voraussichtlich außer Betrieb sei und nicht repariert werden könne, müsse der Vermieter für eine barrierefreie Ersatzunterkunft sorgen. Dies beispielsweise sei eine geeignete Maßnahme, um die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Von einer landeseigenen Wohnungsbaugenossenschaft müsse dies geleistet werden können.
Die Howoge teilte auf Anfrage der Berliner Zeitung mit: „Aufgrund der Kurzfristigkeit Ihrer Anfrage haben wir leider noch keine Antwort der beauftragten Wartungsfirma vorliegen“, so eine Sprecherin. Beim zuständigen Bezirksamt Lichtenberg, das für die Bauaufsicht der kommunalen Wohnungsunternehmen zuständig ist, heißt es: „Die Bau- und Wohnungsaufsicht spricht – sofern uns die Fälle bekannt sind – die Eigentümer an und fordert Behebung.
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