Das Bildungsministerium hat in einer Verordnung die Regeln für Externistenprüfungen erneut angepasst. Von den freien Privatschulen gibt es Kritik an der Regelung.
Schülerinnen und Schüler, die nach einem Schuljahr im häuslichen Unterricht an der Externistenprüfung scheitern, können diese anders als bisher künftig im Herbst wiederholen. Damit können sich die Betroffenen das Sitzenbleiben ersparen. Sie müssen aber trotzdem weiter an eine öffentliche Schule wechseln, kritisieren die Freien Privatschulen .
Die Folge: Schüler, die die Externistenprüfung im zweiten Anlauf im Herbst bestehen, können in die nächste Schulstufe aufsteigen. Sie dürfen das Schuljahr aber dennoch nur an einer öffentlichen Schule absolvieren, wie das"European Forum for Freedom in Education" in einer Aussendung kritisiert hat.
Aus Sicht der EFFE werden mit der jüngsten Änderung Schülerinnen und Schüler in freien Schulen ohne dauerhaftem Öffentlichkeitsrecht schlechter gestellt als Kinder im Hausunterricht. Schließlich gebe es für die Freien Schulen einen"strikten Rahmen" und kontinuierliche Kontrollen durch die Schulbehörden.
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