Tragen Schülerinnen und Schüler in Brandenburg zu lottrige Sachen oder ist ihre Kleidung in Ordnung? Die Chefin des Bundeselternrates hat eine Debatte über eine Kleiderordnung ausgelöst. Bildungsminister Freiberg sagt, ob er solche Regeln für notwendig hält oder nicht.
Potsdam - Brandenburgs Bildungsminister Steffen Freiberg sieht die Entscheidung über eine mögliche Kleiderordnung bei den Schulen selbst. Nach Ansicht des Ministeriums dürfen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im Unterricht so angezogen sein, dass sie sich wohlfühlen - für das gemeinsame Lernen sei zugleich eine gute Arbeitsatmosphäre notwendig, die durch angemessene Kleidung gefördert werde.
"Hier kann die Schule Regeln aufstellen", sagte Freiberg der Deutschen Presse-Agentur. "Schulen sind öffentliche Sozialräume. Es ist daher auch Aufgabe der Schule, Umgangsformen zu thematisieren." Dazu gehöre auch die Kleiderordnung. "Was angemessen ist, sollten Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern diskutieren und gegebenenfalls festlegen", sagte der Minister.
Wie die Schule mit einer Kleiderordnung umgeht, kann sie nach Angaben des Ministeriums in einer Haus- und Pausenordnung festlegen, die die Schulkonferenz beschließt. Im Schulgesetz findet sich eine Generalklausel zum Verhalten: "Die Schülerinnen und Schüler müssen Vorgaben, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule zu gewährleisten, einhalten", heißt es darin.
Die Bundeselternrats-Vorsitzende hatte Schulen empfohlen, einen Konsens über eine Kleiderordnung zu schließen und in einer Hausordnung aufzunehmen. "Dann kann man Schülerinnen oder Schüler nach Hause schicken und verlangen, dass sie sich ordentlich anziehen", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Meist gehe es um "unangemessene, lottrige, zerrissene oder freizügige Kleidung".
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