Zwei Schwestern standen am Montag in Ried vor Gericht. Sie wurden am 20. April vor Hitlers Geburtshaus bei fragwürdigen Handlungen erwischt.
Zwei Schwestern standen am Montag in Ried vor Gericht. Sie wurden am 20. April vor Hitlers Geburtshaus bei fragwürdigen Handlungen erwischt.Hitler-Gruß und weiße Rosen – ausgerechnet am Geburtstag des Diktators: Zwei deutsche Staatsbürgerinnen mussten sich heute wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Landesgericht Ried verantworten.fuhren die Schwestern mit ihren Lebensgefährten am 20. April nach Braunau.
Das wurde aber von der Polizei verhindert. Rund um das markante Datum finden jedes Jahr Schwerpunktaktionen der Exekutive in Braunau statt. Insbesondere vor dem Geburtshaus kommt es immer wieder zu Straftaten nach dem Verbotsgesetz. Bei der Vernehmung zeigten sich die jungen Erwachsenen zwar geständig. Den Gruß habe die Frau aber nicht ernst gemeint – es sei"ein Spaß" gewesen. Was die Polizei auf dem Handy der 26-Jährigen fand, ließ allerdings anderes vermuten: Ein Chatverlauf mit den anderen Beteiligten, in dem Nachrichten und Bilder mit Bezug zum Nationalsozialismus verschickt wurden.
Den Schwestern drohte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Am frühen Nachmittag fiel dann die Entscheidung:"Es wurde diversionell erledigt", so Stefan Kiesl vom Landesgericht Ried gegenüberZwei deutsche Schwestern standen in Ried vor Gericht, weil sie am 20. April vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau fragwürdige Handlungen begangen hatten, darunter das Zeigen des Hitlergrußes und das Posieren mit einem falschen Bart.
Obwohl sie behaupteten, es sei"aus Spaß" gewesen, fanden die Ermittler belastende Chatverläufe auf dem Handy der 26-Jährigen.
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