'Die Flugunternehmen führen oft außergewöhnliche Umstände für die Verspätung oder Annullierung an', sagt die Schlichterin Maria-Theresia Röhsler.
, die Schlichtungsstelle für Reisende im Bahn-, Fernbus-, Linienschiffs- und Flugverkehr, hat alle Hände voll zu tun. Im Vorjahr musste sie 6.610 Schlichtungsanträge bearbeiten, das ist ein Plus von zwölf Prozent. 5.267 Verfahren konnten abgeschlossen werden. „Das ist ein absoluter Rekordwert“, sagt apf-Chefin Maria-Theresia Röhsler. „Nur drei Prozent der Fälle mussten ohne Einigung beendet werden.
Bei den Bahnunternehmen sind die Verfahren um 17 Prozent 1.307 Fälle gestiegen. „Die Erfolgsquote beträgt 96 Prozent, wir kommen zu sehr guten Ergebnissen“, erklärt Röhsler. „Es gibt aber ein Unikum in Österreich, einen Erstattungsausschluss bei einem als PDF bezogenen Ticket. Das gibt es in ganz Europa nicht.“ Man werde mit den Bahnunternehmen an einer Verbesserung arbeiten. Außerdem gab es vermehrt Probleme im Nachtzugverkehr.
Zum Beispiel: Passagiere, die einen Schlafwagen gebucht haben, haben nur einen Sitzplatz erhalten. „Hier wird ein Teil des Ticketpreises rückerstattet“, sagt die apf-Chefin. Außerdem bekommen Inhaber des Klimatickets Österreich bei Unterschreitung der Pünktlichkeit von 93 Prozent zehn Prozent des Ticketpreises für das betroffene Monat zurück. „Das sind aktuell 4,13 Euro pro Monat“, sagt Röhsler.
Im Juni 2023 gab es auf EU-Gesetzesebene eine Änderung. Nun gibt es auch bei der Bahn außergewöhnliche Wetterereignisse und Naturkatastrophen."Wenn es zu außergewöhnliche Wetterereignisse und Naturkatastrophen kommt, aber auch wenn sich Personen auf dem Gleis befinden oder Kabel gestohlen wurden, dann ist das Bahnunternehmen nicht zur Verantwortung zu ziehen, was Verspätungsentschädigungen betrifft", sagt apf-Chefin Maria-Theresia Röhsler.
„Das Bahnunternehmen kann sich zum Beispiel bei starken Schneefällen freibeweisen. Das Bahnunternehmen muss aber eine alternative Beförderung anbieten und einen Schienenersatzverkehr anbieten und muss sich um den Passagier kümmern.“ Doch die Bahnunternehmen sind in Fällen von außergewöhnlichen Ereignissen kulant. „Es geht aber meist um sehr geringe Entschädigungsbeträge“, sagt Röhsler.
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