Festnahme im Friseurgeschäft – Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 28. Januar 2023 gegen 12:30 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Friseurgeschäft in der Dortmunder Innenstadt.
Dabei wurde unter anderem ein marokkanischer Staatsangehöriger beim Haareschneiden eines Kunden angetroffen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen marokkanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der Mann konnte sich vor Ort nicht ausweisen, auch Abfragen zu seiner Identität brachten zunächst keine Erkenntnisse. Weitere Ermittlungen durch die Zöllner ergaben dann, dass es sich um einen 29-Jährigen ohne festen Wohnsitz aus Marokko handelte. Er räumte ein, sich bereits seit drei Jahren illegal in Belgien aufgehalten zu haben.
Die Zollbeamten nahmen den Mann vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Nach seiner Vernehmung wurde er der Ausländerbehörde übergeben, die nun über seinen weiteren Verbleib entscheidet. Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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