Wer seinen Christbaum im Auto oder am Lastenrad vom Verkäufer nach Hause transportiert, muss auf die richtige Ladungssicherung achten. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner weiß, wie man Strafen vermeidet.
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Egal ob vom eigenen Wald, vom Christbaumverkäufer seines Vertrauens oder vom Supermarkt, im Dezember werden viele Christbäume von A nach B transportiert. Wird der Transport, wie in vielen Fällen, mit dem Auto durchgeführt, müssen einige Regeln bezüglich Ladungssicherung beachtet werden. „Durch die Größe und Schwere kann eine unzureichende Sicherung einen selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Daher können Strafen von bis zu 10.
Wird der Christbaum am Dach des Autos transportiert, sollte er im Netz bleiben und mit widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschlüssen vorne und hinten am Gepäckträger montiert werden. Die Baumspitze sollte nach hinten gerichtet sein. „Ragt der Weihnachtsbaum um mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er als Langgutfuhre gekennzeichnet werden“, weiß Pronebner.Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt werden.
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