Im Prozess gegen die Leiterin einer „Schönheitsklinik“ wurde am Donnerstag die Anklage ausgeweitet.
Im Prozess gegen die Leiterin einer „Schönheitsklinik“ wurde am Donnerstag die Anklage ausgeweitet. Wegen schwerer Körperverletzung, Kurpfuscherei und weiterer Delikte muss sich eine 46-jährige Kosmetikerin vor Gericht veantworten . Der Kurpfuscherei-, Körperverletzungs- und Betrugsprozess gegen eine 46-jährige Kosmetikerin, die einen Beauty-Salon in bester Wiener Innenstadtlage betrieb, wurde am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen fortgesetzt. Die Angeklagte hatte sich vor ihren Kunden als Ärztin ausgegeben und auch – rechtswidrigerweise – Injektionen zur Gesichtsstraffung verabreicht. Bei Dutzenden Patientinnen waren Komplikationen aufgetreten.
Nun schilderten mehrere Opfer im Gerichtssaal, mit welchen Problemen sie zu kämpfen hatten. Am schlimmsten hatte es eine 52-Jährige erwischt, die ihre Nase verschönern lassen wollte.
„Ich habe gedacht, dass dort Ärzte arbeiten, ich habe auch mit meiner E-Card bezahlt“, schilderte die Frau nun als Zeugin. „Ich dachte, dass die Dame eine Ärztin ist“, fügte sie mit Blick auf die wenige Meter von ihr entfernt sitzende Angeklagte an. Ihr sei Hyaluron gespritzt worden. Daraufhin habe sich ihre Nase wie abgestorben angefühlt.
Nur wenige Stunden nach der Behandlung habe sie mit Schmerzen ein Krankenhaus aufsuchen und sich einer Operation unterziehen müssen.
„Meine Nase ist bis heute nicht normal. “ Prozessleiterin Katharina Bogner bat die Zeugin vor den Richtertisch, um sich aus nächster Nähe ein Bild zu machen. Was danach folgte, war eine Anregung an den Staatsanwalt. Dieser möge angesichts der noch sichtbaren Folgen der Schönheitsbehandlung prüfen, ob er die Anklage auf „Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen“ ausdehnen wolle.
Dies ließ sich der Ankläger nicht zweimal sagen und verschärfte kurzerhand die an sich schon ziemlich umfangreiche Anklage. Die Kosmetikerin gab an, dass die 52-Jährige schon durch Behandlungen in anderen Salons geschädigt worden sein könnte. Dies wies die Zeugin entschieden zurück. Die Angeklagte erklärte dann: „Es ist nicht mein Wunsch, die Menschen zu verunstalten.
“ Eine junge Frau erklärte im Zeugenstand, dass sie als 21-Jährige „ein sehr unsicherer Mensch“ gewesen sei. Und gedacht habe, ihr Aussehen verbessern zu müssen. Als sie in den Beauty-Salon gekommen sei, habe man diese Situation „ausgenützt“. Sie habe von der Angeklagten Injektionen in „Kinn, Lippen und Nase“ bekommen.
„Ich hätte mich niemals behandeln lassen, wenn ich gewusst hätte, dass sie keine Ärztin ist. “ Eine weitere Zeugin – vor dem Gerichtssaal standen die Opfer Schlange – schilderte, dass sie nach einer verpfuschten Nasenbehandlung auch mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Und sich nicht mehr auf die Straße getraut habe Die nunmehrige Angeklagte hatte sich zuletzt in Paris aufgehalten. Sie war aufgrund eines internationalen Haftbefehls im Mai dieses Jahres aufgespürt, festgenommen und in weiterer Folge nach Österreich ausgeliefert worden.
Was folgte, war die U-Haft. Mittlerweile befindet sich die aus dem Iran stammende Angeklagte mit deutscher Staatsbürgerschaft wieder auf freiem Fuß. Bei Prozessauftakt im Juli hatte sich die nunmehr von Anwalt Georg Royer vertretene Angeklagte teilweise schuldig bekannt und erklärt: „Ich bin nicht schlecht in dem, was ich ausgeübt habe.
“ Sie habe „Hyaluron- und Botox-Trainings“ sowie „Kurse im Iran und in Amerika“ absolviert. Und: „Wir hatten so viele zufriedene Kundinnen.
“ Eigentlich habe sie vorgehabt, eine eigene Kosmetiklinie ins Leben zu rufen, sie wisse aber, dass sich dieser Traum nicht mehr verwirklichen lasse. Von einem Urteil ist der Prozess noch ein Stück weit entfernt. Im Falle eines Schuldspruchs droht der 46-Jährigen eine Haftstrafe. Die nächsten Prozesstermine: 20. und 22.
Oktober. Sogenannte falsche Ärzte, also Personen, die sich in betrügerischer Weise als graduierte Mediziner ausgeben, beschäftigen immer wieder die Behörden. Und ja, auch das Spritzen von Hyaluronsäure , darf nur ärztlich vorgenommen werden.
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien bestätigte am Donnerstag auf „Presse“-Anfrage: „Behandlungen mit Botox oder Fillern dürfen ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden – und zwar im Rahmen einer ärztlichen Berufsausübung, also in einer offiziell gemeldeten Ordination oder in einem medizinischen Umfeld, das den rechtlichen Anforderungen entspricht.
“ Patienten können online überprüfen, ob eine Adresse als ärztliche Ordination gemeldet ist. Dafür stehen offizielle Verzeichnisse zur Verfügung, etwa der Praxisplan der Kammer. Hier werden registrierte Ärzte mit gültiger Berufsausübungsbewilligung aufgelistet: www.praxisplan.at, oder die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer: www.aerzteliste-online.at. Auf www.aerztekammer.at/aesthetische-operationen-suche kann man gezielt nach Spezialisten für ästhetische Operationen suchen.
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