Versäumnisse im Klimaschutz verletzen Menschenrechte, entschied der Europäische Gerichtshof in Straßburg. Dieses Urteil könnte alles ändern.
Der EGMR gab einer Gruppe Schweizer Seniorinnen am Dienstag recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun.Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein historisches Urteil gefällt: Erstmals wurde Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt. Die Schweizer"Klimaseniorinnen" haben zuvor den Staat wegen dessen Klimapolitik verklagt. Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg gab ihnen recht.
Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1964 in Österreich in Verfassungsrang gehoben. Artikel 8 der Menschenrechtskonvention schreibt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens fest. Historisch sei auch, dass internationale Gerichte Klimaklagen nun ernst nehmen. Und dass der EGMR die Staaten zu mehr Klimaschutz verpflichte und diese auch ein Rechtssystem schaffen müssten, in dem Klimaschutzmaßnahmen einforderbar sind.
Auch die NGO Global 2000 hofft, dass mit dem Urteil gegen die Schweiz Klimaklagen künftig mehr Gewicht bekommen. Das Urteil sei ein"wichtigen Schritt in Richtung Klimagerechtigkeit", so die Umweltschutzorganisation in einer Aussendung."Wir hoffen, dass das Urteil dazu führt, dass auch die Politik in Österreich aufwacht und stärkere Maßnahmen ergreift", sagte Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von Global 2000.
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