Für den zweiten Prozess gegen den Besitzer eines Bierlokals: Grünpolitikerin Sigi Maurer pfeift auf ihre Immunität!
Der zweite und letzte Tag im Prozess gegen die ehemalige grüne Abgeordnete Sigi Maurer hat für die 33-Jährige mit einem Schuldspruch geendet - wegen übler Nachrede. Maurer musste sich wegen einer Privatklage vor Gericht verantworten. Sie hatte den Besitzer eines Bierlokals in Wien beschuldigt, ihr obszöne Nachrichten über das Internet geschickt zu haben.
Die Ehefrau des Lokalbetreibers zeigte sich jedenfalls überzeugt davon, dass ihr Mann nichts mit der Sache zu tun habe. „Er war das nicht“, erklärte sie vor Gericht.Gehört wurden am Dienstag weitere Zeugen, so kam etwa der Systemadministrator, der für den Internetauftritt des Lokalbesitzers verantwortlich ist, zu Wort. Mit besagter Homepage ist auch die Facebook-Seite des Bierlokals verknüpft.
Mehrfache Fragen, ob er der Urheber der obszönen Nachrichten sei, verneinte der Zeuge und verwies auf die Wahrheitspflicht. Danach ging es erneut um die auffällige Interpunktion , die sich durch die Einträge zieht und die auch in einer inkriminierten Nachricht an Maurer auffallend waren. Wenn der Kläger selbst Postings verfasse, würde er gar keine Satzzeichen nutzen, so Apostol nach Durchsicht mehrerer Postings. Der Verdacht liege nahe, „dass Sie das geschrieben haben“ oder aber jemand so tun wollte, als sei er der Verfasser gewesen, erklärte der Richter in Richtung des Zeugen.
Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach dem Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Maurers Verteidigerin.Apostol zeigte sich jedoch auch davon überzeugt, dass der Kläger gelogen habe: „Entweder will er seine eigene Tat verdecken, oder er weiß, wer es war.
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