Eine frei laufende Löwin in Brandenburg nahe der Grenze zu Berlin – wie kann das sein? Laut Florian Eiserlo, Wildtierexperte der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“, kann die Großkatze einem Privathalter gehören.
Eiserlo
In den meisten Bundesländern ist es möglich, privat Tiger, Löwen oder sonstige Klein- und Großkatzen zu halten, wenn man dafür eine Genehmigung hat. Das ist ja das Schlimme. Wenn die Zirkusleute sagen, der Löwe ist nicht von ihnen und sich kein Zoo gemeldet hat, dann kann das Tier eigentlich nur von einem Privathalter stammen. Die meisten Behörden haben auch gar keinen Überblick, wo wie viele Tiere tatsächlich sitzen.Genau.
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