Erstes Gerichtsurteil im RBB-Skandal – Rauswurf rechtmäßig!

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Die neue RBB-Chefin siegt über die alte! Im ersten Urteil zum Sender-Skandal gab das Arbeitsgericht Intendantin Katrin Vernau (49) recht: Die fristlose Kündigung der rechten Hand ihrer Vorgängerin Patricia Schlesinger (61) war korrekt.

Intendanz geleitet. Für 180.000 Euro Jahresgehalt. Einen Tag nach dem Rauswurf ihrer Skandal-Chefin wurde auch sie freigestellt, später gefeuert. Zu Unrecht, behauptete Formen-Mohr im Arbeitsgericht: „Ich muss mir keine Vorwürfe machen!“

Doch, urteilten die Richter. Begründung: Die Intendanz-Leiterin habe teure Berater ohne Vertrag engagiert und bezahlt. Mit unseren Rundfunk-Gebühren. Das Gericht: „Dadurch hat sie Vermögensinteressen des Senders gefährdet.“ „Allein oder gar eigenmächtig habe ich nie einen einzigen Vertrag ausgelöst oder beauftragt“, sagte Formen-Mohr. Sie habe nur Entscheidungen von Schlesinger und ihrer Direktoren umgesetzt. Auch die wurden fristlos gefeuert – und klagen ebenfalls.

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