Elektromopeds: Neue Regeln als Dilemma für Kuriere

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Elektromopeds: Neue Regeln als Dilemma für Kuriere
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Vor mehr als zehn Jahren starteten Foodora (damals Mjam) und Lieferando (damals Lieferservice.at) mit der Essenszustellung in Österreich. Dazumal waren Zustellerinnen und Zusteller meist auf Fahrrädern unterwegs.

Vor mehr als zehn Jahren starteten Foodora und Lieferando mit der Essenszustellung in Österreich. Dazumal waren Zustellerinnen und Zusteller meist auf Fahrrädern unterwegs.

Mit zunehmendem Erfolg der Plattformen stiegen sie in den vergangenen Jahren auf teils schnellere, nicht registrierungspflichtige Elektromopeds um, die seither etwa in Wien die Radwege füllen. Ab Donnerstag soll sich das zugunsten der Sicherheit wieder ändern, was viele Kuriere vor ein Dilemma stellt. Als „unglaublich schnelles Ungetüm“ bezeichnete Verkehrsminister Peter Hanke das Elektromoped bei der Vorstellung der entsprechenden Novelle der Straßenverkehrsordnung vor einem Jahr.

Weil die Fahrzeuge leistungsstärker und schneller geworden seien, müsse mehr Wert auf Sicherheit gelegt werden. Ab Donnerstag gelten deswegen die bisher als Fahrrad eingestuften E-Mopeds als zweirädrige Kleinkrafträder. Damit fallen sie in eine Kategorie mit klassischen Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Mit der Neukategorisierung brauchen Fahrerinnen und Fahrer für den rechtmäßigen Betrieb eines Elektromopeds künftig auch Führerschein , Zulassung, Haftpflichtversicherung, „Pickerl“ und einen Helm.

Weil es für viele der bisher auf 25 km/h beschränkten E-Mopeds aber keinen zur Zulassung notwendigen Typenschein gibt, müssen diese vor der Anmeldung erst typisiert werden. Dazu müsste laut ÖAMTC etwa die Sitzposition gemessen werden. Ist diese zu niedrig, kann das Fahrzeug erst gar nicht nach der neuen Verordnung typisiert und zugelassen werden. Nicht typisierte E-Mopeds werden in der Verkehrsunfallstatistik nicht gesondert erfasst.

Sie fielen bisher in die Kategorie E-Bikes. Hier stieg die Zahl der Unfallverletzten im Jahr 2025 auf 3.154. 2024 waren es 2.701. Die Zahl der Unfalltoten stieg von 20 auf 32. Generell sind die Hürden einer Einzelzulassung sehr hoch.

Laut einem „Standard“-Bericht von Anfang September werden mit der neuen Regelung deswegen alleine in Wien rund 5.000 Elektromopeds unbrauchbar. Es gebe in vielen Fällen „keine praktikable Möglichkeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen und auf kurzem Weg eine Zulassung zu bekommen“, hieß es auch vom ÖAMTC, der von einem „faktischen Verbot“ spricht. Der Verkehrsclub warf der Politik vor, die Komplexität des Themas unterschätzt zu haben. Es brauche „eine rasche Schaffung einer Zulassungsmöglichkeit für bestehende E-Mopeds“.

Wer weiterhin auf einem Elektromoped der betroffenen Klasse unterwegs sein will, dem bleibt in der Praxis damit nur die Anschaffung eines neuen, typisierten Elektromopeds für die Straße übrig. Für die meisten Essenszusteller bleibt aber auch das keine Option, da einige Lieferplattformen bereits bekanntgaben, die Nutzung von Elektromopeds ganz zu untersagen. So kündigte Foodora bereits Anfang September an, ganz auf Fahrräder und E-Bikes umzusteigen. Diese müssen von den als freie Dienstnehmer beschäftigten Fahrern selbst angeschafft werden.

Arbeitnehmervertreter betonten, dass die Anschaffung eines E-Bikes für viele Kuriere finanziell schwer zu stemmen sei. Über die Sorgen der Fahrer zu „möglichen Kosten und der operativen Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben“ wisse man Bescheid, so Foodora in dem Statement. Die Zusteller seien zu den Unterstützungsangeboten des Unternehmens informiert worden.

Darüber hinaus plane das Unternehmen bis 2027 „Investitionen im siebenstelligen Bereich“. Auch Lieferando setzt künftig auf Fahrräder und E-Bikes, aber nicht mehr auf Elektromopeds, „was auch in den Vereinbarungen mit unseren Kurierpartnern festgehalten ist“, hieß es in einem Statement des Unternehmens gegenüber ORF.at. Weil diese nun zugelassen werden müssen, blieben sie von der Verwendung ausgenommen, so das Unternehmen. Lieferando sei aber mit Leasinganbietern für E-Bikes in Kontakt, um den Zustellern bessere Konditionen zu bieten.

Lediglich die Plattform Wolt will Elektromopeds weiterhin erlauben, hieß es auf ORF.at-Anfrage. Für den Betrieb erforderliche Nachweise werde man prüfen. Robert Walasinski, Obmann des Vereins Riders Collective, erwartet zwar, dass der überwiegende Teil der Zusteller auf E-Bikes umsteigt. Gleichzeitig würden aber viele Beschäftigte mit der Neuregelung ihre Jobs aufgeben, sagte er im Gespräch mit ORF.at.

Die Plattformen betonten wiederum, dass ihr Service durch die Neuregelung nicht eingeschränkt werde. E-Bike-Leasingangebote der Plattformen würden von den Zustellern zwar angenommen werden, so Walasinski, sie seien aber nicht umfangreich genug. Seinen Angaben zufolge gibt es bei dem Leasingangebot einer Plattform bereits eine Wartezeit von eineinhalb Monaten.

„Das heißt eineinhalb Monate ohne Einkünfte“, so der Obmann von Riders Collevtive. Neben den Leasingangeboten wollen die Plattformen die Zusteller auch mit Verkehrssicherheitstrainings unterstützen, die vom Verkehrsministerium angeboten werden sollen. Minister Hanke zufolge sollen die Plattformen die freiwilligen Trainings bewerben und die Teilnahme an den Kursen mit 50 Euro stützen.

Aus Sicht von Walasinski gehen die Kurse am eigentlichen Problem vorbei: Der hohe Zeitdruck bei der Auslieferung durch die Bezahlung pro Bestellung und nicht pro Stunde sei schlicht ein Anreiz für Verfehlungen im Straßenverkehr, so Walasinski. Zustellervertreter fordern seit Jahren eine Fixanstellung der Kuriere, inklusive Stundenlohn statt freier Dienstverträge. Mehrspurige Elektrofahrzeuge bis zu einer gewissen Leistung bleiben von der Neuregelung ausgenommen und damit Fahrrädern gleichgestellt.

Walasinski zufolge könnte die Regelung deswegen von einigen Zustellern so interpretiert werden, dass das Fahren mit Elektrodreirädern legal bleibt. Ob die Hinterachse von Elektromopeds dann vermehrt gegen zweirädrige Achsen getauscht wird oder wirklich alle Elektromopeds durch die Neuregelung von den Radwegen verschwinden, muss sich erst zeigen. Unklar bleibt auch, was die Zusteller mit den Tausenden Elektromopeds machen, die keine legale Verwendung mehr finden. Laut Walasinski dürften einige Zusteller versuchen, die Zweiräder anzumelden und zumindest privat weiterhin zu nutzen.

Andere planten, ihr Elektromoped zu verkaufen. Ist beides nicht möglich und soll das Fahrzeug nicht ungenutzt aufbewahrt werden, bleibt letztlich nur die Entsorgung. Die Wiener Magistratsabteilung 48 teilte bereits mit, dass Elektromopeds auf Mistplätze gebracht werden könnten, sofern die Batterie zuvor entfernt wird. Die neue Gesetzgebung sieht bei der Entsorgung jedenfalls keine einheitliche Lösung vor.

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