E-Mopeds sind keine Fahrräder mehr und müssen auf die Fahrbahn

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Österreich stuft die Fahrzeuge ab 1. Oktober als zweirädrige Kleinkrafträder ein – mit allen kraftfahrrechtlichen Konsequenzen wie Zulassung und Lenkberechtigung.

Österreich stuft die Fahrzeuge ab 1. Oktober als zweirädrige Kleinkrafträder ein – mit allen kraftfahrrechtlichen Konsequenzen wie Zulassung und Lenkberechtigung. Ab 1. Oktober dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn.

Österreich stuft diese L1e-B-Fahrzeuge als zweirädrige Kleinkrafträder ein - mit allen kraftfahrrechtlichen Konsequenzen. Die Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Prüfplakette, Kfz-Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Helmpflicht. E-Mopeds, also einspurige ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h, sind nun nicht mehr den Fahrrädern gleichgestellt. Vielmehr werden sie den bis zu 45 km/h schnellen Mopeds mit Verbrennungs- oder Elektromotoren gleichgestellt.

Die E-Mopeds wurden vor allem von Essenszustellern verwendet, laut ÖAMTC sind aber auch zahlreiche Privatpersonen von der Neuregelung betroffen. Bei Missachtung der strengeren Vorschriften drohen gesetzliche Höchststrafen von bis zu 10.000 Euro. Gerade in der Anfangsphase werde man auf „Information und Aufklärung setzen“, betonte die Wiener Polizei. Eine Übergangsfrist, in der ausschließlich abgemahnt wird, ist jedoch nicht vorgesehen.

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