Sexuelle Verbrechen, die in anderen Ländern begangen wurden, sollen an deutschen Gerichten strafrechtlich verfolgt werden. Paus wertet den Gesetzesentwurf des Justizministeriums als deutliches Zeichen.
Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen, der auf eine entsprechende Änderung des Völkerstrafrechts abzielt.
Nach Worten von Paus reagiert die Bundesregierung mit der Neuregelung auch auf Gräueltaten im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Zudem nahm die Grünen-Politikerin Bezug auf den Terrorangriff der radikalislamischen Hamas am 7. Oktober gegen Israel: „ Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Bundesregierung zudem die Rechte von Opfern von Straftaten wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestärkt werden. Sie und deren Angehörige sollen sich denkönnen. Wurden sie für die Nebenklage zugelassen, sollen sie zudem Anrecht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung haben - ohne weitere Voraussetzung.
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