Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sieht eine verpflichtende Verhältnismäßigkeitsprüfung vor, wenn jemandem der Verlust seiner Unionsbürgerschaft droht.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs , wonach bei drohendem Verlust der Unionsbürgerschaft immer eine sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen ist, wird gerade vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof geprüft und dürfte weitreichende Folgen für Doppelstaatsbürger haben.
Zum EuGH-Urteil, das im März ergangen ist, kam es nach der Ausbürgerung eines Niederländers, der auch im Besitz der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes war und länger als zehn Jahre im Ausland gelebt hatte. Sein Fall landete vor dem europäischen Höchstgericht. Weil der Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit auch zum Verlust der Unionsbürgerschaft führt, entschieden die Richter des EuGH, dass bei jedem Betroffenen die Verhältnismäßigkeit zu überprüfen ist.
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