Gesetze, die der Bundestag beschließt, mussten bislang in Papierform veröffentlicht werden. Das ist jetzt vorbei. Künftig soll das Bundesgesetzblatt elektronisch erscheinen.
In Grundgesetzartikel 82 heißt es künftig, dass alles Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in einem Bundesgesetz geregelt wird. Dieses Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstagabend ebenfalls.
Durch den Verzicht auf die Papierfassung werde »eine große Menge an Papier eingespart und das Verkündungswesen beschleunigt«, erklärte Bundesjustizminister
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