– diese Änderung gilt ab sofort beim Kirchenbeitrag

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– diese Änderung gilt ab sofort beim Kirchenbeitrag
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Mehrheitlich wurde im Bundesrat eine entscheidende Änderung beim Kirchenbeitrag beschlossen. Es geht darum, Beitragzahler zu entlasten.

Am Donnerstag gaben die Bundesräte mehrheitlich grünes Licht für eine entscheidende Änderung beim Kirchenbeitrag. Um die Beitragszahler zu entlasten, wird die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht.Konkret betroffen sind davon Beitragszahlende der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche.

Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften würden – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen, argumentieren die Regierungsparteien ÖVP und Grüne.Laut Diözese St. Pölten fließen 60 Prozent der Einnahmen in die Pfarren und die eigenen Arbeitnehmer, 12 Prozent gehen in die Bildung – also beispielsweise in die Erwachsenenbildung und die Aus- und Weiterbildung der Religionslehrer.

Der Kirchenbeitrag wird ab sofort als Sonderausgabe von 400 Euro auf 600 Euro erhöht, um die Beitragszahler zu entlasten Dies betrifft Beitragszahler der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche und wird ab der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne argumentieren, dass anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen

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