Die Wohnzimmer-Tests sind wieder zurück. Das sieht die Novelle zur Schutzmaßnahmen-Verordnung vor, die am Donnerstag vom Hauptausschuss beschlossen wird.
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Demnach können selbst abgenommene Tests in 3G-Bereichen wieder anerkannt werden. Einzige, schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigentests 24 Stunden. Ansonsten enthält die Verordnung keine großen Neuigkeiten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben - nunmehr mindestens bis 30 Jänner - ebenso bestehen wie die Sperrstunde in der Gastronomie.
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